Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht

Mit der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm) hat die Völkergemeinschaft am 10. Dezember 1948 Bildung als grundlegendes Menschenrecht anerkannt, ausgeführt in Artikel 26.

Völkerrechtlich verbindlich wurde es seither in einer ganzen Reihe von Menschenrechtsvereinbarungen konkretisiert. Von herausragender Bedeutung für das Recht auf Bildung sind Der Sozialrechtspakt und die Kinderrechtskonvention sind also Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung und die Schweiz ist damit verpflichtet, regelmässig dem UNO-Sozialrechtsausschuss und dem UNO-Kinderrechtsausschuss zu berichten, was sie zur Umsetzung dieser Abkommen unternimmt.

Als Hilfe beim Verständnis und der Umsetzung der Verpflichtungen aus den Abkommen haben die Ausschüsse "Allgemeine Bemerkungen" (general comments) erarbeitet. Zum Recht auf Bildung gibt es insgesamt drei derartige Kommentare: Wer kompetent mitreden will, welche Bedeutung das Recht auf Bildung hat, kommt um diese Kommentare nicht herum. Für die Übersetzung ins Deutsche - das keine offizielle UNO-Sprache ist - war der Deutsche Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen in New York besorgt, auf seiner homepage sind die wichtigsten UNO-Dokumente in deutscher Sprache zu finden: www.un.org/Depts/german/index.html


Right-to-Education-Project

Für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung auf internationaler Ebene setzen sich verschiedene Organisationen ein. Besonders hervorzuheben ist das "Right-to-Education-Project". Seine Homepage ist leider nur englischsprachig: http://www.right-to-education.org Von ihren Publikationen stellen wir hier fünf als pdf-Dokumente zur Verfügung. Das ist einerseits die Serie "Education primers":
1. Removing Obstacles in the Way of the Right to Education
2. Free and Compulsory Education for All Children: The Gap between Promise and Performance
3. Human Rights Obligations: Making Education Available, Accessible, Acceptable, and Adaptable
4. Human Rights in Education as Prerequisite for Human Rights Education
Und anderseits ist dies der aktualisierte Bericht:
At What Age?...
...are school-children employed, married and taken to court?
Darauf haben wir in der vpod bildungspolitik 136 (Mai 04) hingewiesen.


UNESCO

Das UNESCO-Positionspapier zur Bildung in einer mehrsprachigen Welt von 2003 stellen wir mangels einer deutschen Version in englischer und französischer Sprache zur Verfügung (siehe dazu vpod bildungspolitik 136, Mai 04). Es ist auch auf der UNESCO-homepage zu finden unter: http://unesdoc.unesco.org/images/0012/001297/129728f.pdf


Education for all

Wie in der vpod bildungspolitik 136 (Mai 04) angekündigt, stellen wir die deutsche Übersetzung des "Unesco-Summary Report 2003/2004: Education für All Global Monitoring": "Bildung für alle: Gleichstellung der Geschlechter. Der Sprung zur Gleichberechtigung." zur Verfügung. Sie wurde gemacht vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bonn, 2003, 44 Seiten, Publikationsnummer: 087, www.bmz.de Der ausführliche Bericht "Genre et Education pour tous: Le pari de l'égalité. Rapport mondial de suivi sur l'EPT", UNESCO, Paris, 2003, 432 Seiten Grossformat, kann direkt bei der UNESCO herunter geladen werden: http://www.efareport.unesco.org


Der vpod und das Recht auf Bildung

"Bildung ist ein Menschenrecht und keine Handelsware": Dazu hat der vpod an der Verbandskonferenz Bildung, Erziehung, Wissenschaft im Juni 2002 eine richtungsweisende Resolution verabschiedet; sie kann hier als pdf-Dokument herunter geladen werden. (bildung_menschenrecht.pdf)

Auch in der vpod bildungspolitik haben wir Bildung als Menschenrecht seit über einem Jahrzehnt regelmässig thematisiert. Hier die wichtigsten Ausgaben dazu (mehr Angaben im ausführlichen Inhaltsverzeichnis im "Archiv"):
77/1992 "Versteckte Kinder": Zwischen Illegalität und Schulbesuch.
91/1995 Magazin-Umfrage: Was tut die Schweizer Schule gegen den Rassismus?
93/1995 Die Kinderrechtskonvention - ein Politikum?!
98/1996 Bildung ist ein Menschenrecht - auch in der Schweiz?
107/1998 ILO: Recht auf Arbeit - und auch auf Bildung?
112/1999 Fremdsprachige Kinder (3): Gerät die Integration politisch unter Druck?
127/2002 Bildung: Recht oder Lotterie? UNO-Sonderberichterstatterin zum Weltkindergipfel.
128/2002 Flüchtlingskinder dürfen nicht in die Schule. vpod-Umfrage belegt Menschenrechtsverletzungen.
129/2002 Nochmals Flüchtlingskinder in der Schule. Das Recht auf Bildung muss für alle gelten.
131/ 2003 Genderfragen in der Bildungspolitik
134/2003 Draussen vor der Tür: Erschwerter Familiennachzug